Inhalte
Im Teil 1:
jedes Erste Hilfe Kurses werden die Kenntnisse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM) vermittelt.
Der Nachweis über die Teilnahme ist die Grundlage für den Erwerb des Führerscheins der Klassen A, A1; B, M und L.
- Vorgehen am Notfallort - Notruf - Stabile Seitenlage - Herz - Lungen Wiederbelebung
Im Teil 2:
des Erste Hilfe Kurses werden noch zusätzlich die unten aufgeführten Verletzungen und Erkrankungen erlernt und die dazugehörigen Maßnahmen praxisnah vermittelt.
dieser "Erste Hilfe Lehrgang" (EHL) Teil 1 + 2 ist erforderlich für Führerscheinbewerber der Klassen C und D, insbesondere LKW- und Busführerschein, ebenso für den Erwerb des Personenbeförderungsscheines, Boots- und Pilotenschein, für Sport- und Übungsleiter, für Medizin- und Lehramtsstudenten, sowie für alle Interessierten.
- Stillung lebensbedrohlicher Blutungen - Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Vergiftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall
Bei Teil 1 + 2 werden in 16 Unterrichtseinheiten lebensrettende Kenntnisse vermittelt.
Ihr Nachweis ist erforderlich für Führerscheinbewerber der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E, insbesondere LKW- und Busführerschein, ebenso für den Erwerb des Personenbeförderungsscheines, Boots- und Pilotenscheine, für Sport- und Übungs- und Jugendleiter, für das Medizin- und Lehramtsstudium sowie für Ersthelfer in Betrieben. |